Angeln für Kinder und Jugendliche
Seit 2025 ist der Jugendfischereischein in Bayern nicht mehr erforderlich. Kinder dürfen ab 7 Jahren angeln, allerdings nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Ein gültiger Erlaubnisschein für das Gewässer ist weiterhin notwendig.
Jugendliche, die die staatliche Fischerprüfung bestanden haben, können ab 14 Jahren ohne Aufsicht angeln. Die Prüfung ist bereits ab 12 Jahren möglich, der staatliche Fischereischein wird jedoch erst mit 14 ausgestellt.
Voraussetzungen im Überblick
- Kinder ab 7 Jahren: Angeln nur mit erwachsener Begleitperson (Fischereischeininhaber) und gültigem Erlaubnisschein.
- Jugendliche ab 14 Jahren: Eigenständiges Angeln mit Fischerprüfung, Fischereischein und Erlaubnisschein.
Fischerprüfung und Fischereischein
Wer selbstständig angeln möchte, muss die staatliche Fischerprüfung ablegen. Nach Bestehen kann ab dem 14. Lebensjahr der staatliche Fischereischein beantragt werden.
Weitere Informationen zur Prüfung und eine Liste der Anbieter finden Sie hier:
Vorbereitungslehrgang für die Fischerprüfung
Gabriele Krumpholz
(Mitglieder, bzw. Familienangehörige bekommen 10% Rabatt für den Fischerkurs. Der Nachweis des Vereinsbezuges muss erbracht werden)
83623 Dietramszell, Oed 1
Tel: 08027-295
E-Mail: info@lehrgang-fischerpruefung.de
Web: lehrgang-fischerpruefung.de
Schulungs-Gemeinschaft staatliche Fischerprüfung/Bayern
Gabriele Rauch
80805 München, Alte Heide 4
Tel: 089-3689701
Fax: 089-32385631
E-Mail: 
Web: fischerei-ausbildung.de