Fischerprüfung

Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein kann im Alter von 10 bis 18 Jahren auf der zuständigen Gemeinde(Hauptwohnsitz) beantragt werden. Er berechtigt zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung durch einen volljährigen (18 Jahre) Fischereischeininhaber (staatliche Fischerprüfung) + Fischereierlaubnisschein (Tageskarte).

Staatlicher Fischereischein (mit Prüfung)
Der staatliche Fischereischein berechtigt zur Ausübung des Fischfangs. Ab 14 Jahre darf in unserem Fischereiverein mit gültiger Tageskarte und bestandener Fischerprüfung(Fischereierlaubnisschein) selbständig geangelt werden, ohne Aufsicht (18 Jahre + Fischerprüfung entfällt). Die Fischerprüfung darf ab dem 12. Lebensjahr abgelegt werden.

In Kurzform
Alle Jugendfischer die die Fischerprüfung noch nicht abgelegt oder bestanden haben dürfen nicht ohne Aufsichtsperson & Tageskarte angeln. Die Aufsichtsperson muss Inhaber der Fischerprüfung & 18 Jahre alt sein. Eltern müssen Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen, sie werden für die Vergehen Ihrer Kinder belangt.

Vorbereitungslehrgang für die Fischerprüfung
Gabriele Krumpholz
(Mitglieder, bzw. Familienangehörige bekommen 10% Rabatt für  den Fischerkurs. Der Nachweis des Vereinsbezuges muss erbracht werden)
83623 Dietramszell, Oed 1
Tel: 08027-295
E-Mail: m-pescado-shop
Web: lehrgang-fischerpruefung.de

Schulungs-Gemeinschaft staatliche Fischerprüfung/Bayern
Gabriele Rauch
80805 München, Alte Heide 4
Tel: 089-3689701
Fax: 089-32385631
E-Mail: m-fischereiausbildung
Web: fischerei-ausbildung.de